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Information of the "Europäischen Fachvereinigung Tiefenfiltration e.V." (EFT)

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German declaration

1. Kieselgur allgemein

Kieselgur ist ein häufig zur Filtration eingesetztes Naturprodukt. Es besteht aus den Überresten abgelagerter Diatomeen (Kieselalgen) und gelangt in drei verschiedenen Aufbereitungsstufen zur Anwendung:

  • natürliche Diatomeenerde CAS-Nr. 61790-53-2
  • kalzinierte Kieselgur CAS-Nr. 91053-39-3
  • fluxkalzinierte Kieselgur CAS-Nr. 68855-54-9

Natürliche Diatomeenerde enthält in der Regel einen Anteil kristalliner Kieselsäure (Siliciumdioxid, kristallin) von kleiner 1 %. Im Zuge des Kalzinierungsprozesses im Hochtemperaturbereich wird die in der natürlichen Diatomeenerde enthaltene amorphe Kieselsäure teilweise in kristalline Kieselsäure umgewandelt. Dabei können in fluxkalzinierten Kieselguren Gehalte bis zu 70% erreicht werden. 

2. Kristalline Kieselsäure

Formen der kristallinen Kieselsäure sind insbesondere Cristobalit, welches vorrangig bei dem Kalzinierungsprozess entsteht, und Quarz, welcher zu 12% Bestandteil der Erdoberfläche ist (Gestein, Kies, Sand) sowie Tridymit, welches nur in unbedeutenden Mengenanteilen in der Kieselgur enthalten ist.

Das Gefährdungspotential liegt im Anteil einatembaren und alveolen- (lungen-) gängigen Kieselgurstaubes der Luft. Längeres, ungeschütztes Einatmen solchen Staubes kann Staublunge (Silikose) hervorrufen. Zum Schutze der Gesundheit exponierter Personen sind daher vom Gesetzgeber maximale Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) vorgegeben.

Seit einigen Jahren wird in wissenschaftlichen Kreisen die Frage diskutiert, ob einatembarer Staub, der kristalline Kieselsäure enthält, in der Lage ist, beim Menschen zusätzlich zur Silikose auch Lungenkrebs zu erzeugen. Im Juni 1998 kam eine Arbeitsgruppe der „International Agency for Research on Cancer“ (IARC), ein Organ der Weltgesundheitsorganisation (WHO), zu einer Neubewertung von Feinstaub, der kristalline Kieselsäure enthält. /1/

Danach wurde kristalline Kieselsäure, die in der Form von Quarz oder Cristobalit aus beruflichen Quellen (am Arbeitsplatz) eingeatmet wird, von bisher Gruppe 2a „wahrscheinlich bei Menschen krebserregend“ neu in die Gruppe 1 „krebserregend bei Menschen“ eingestuft. Diese neue Einstufung wird in Fachkreisen nach wie vor kontrovers diskutiert. Die natürliche Diatomeenerde wurde von der IARC als „nicht als kanzerogen einstufbar“ (Gruppe 3) angesehen.

Die Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe hat in ihrer MAK- und BAT-Werte-Liste 1999 /2/ „Siliciumdioxid, kristallin“ (Quarz, Cristobalit, Tridymit) aufgenommen und in die Kategorie 1 „krebserzeugend bei Menschen“ eingestuft. Dabei fanden insbesondere auch die der IARC vorliegenden Studien und die IARC-Entscheidung selbst Beachtung. Die Einführung gilt für kristalline Kieselsäure soweit sie über den Atemtrakt aufgenommen wird.

3. Gesetzliche Regelungen und Vorschriften

Die IARC und die DFG haben keine gesetzgeberische Funktion, sondern geben Empfehlungen aufgrund wissenschaftlicher Beurteilung ab.

In der 32. Sitzung des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin am 07.05.2002 wurde beschlossen, dass kristallines Siliziumdioxid in Form von Quarz in Cristobalit (alveolengängigen Staubanteil) krebserzeugende Wirkung am Menschen hat. Es besteht weiterer Forschungsbedarf, insbesondere zu der Wirkung in Niedrigdosisbereich. Diese Bewertung von SiO2 - Feinstaub wird nicht in die TRGS 905 (Verzeichnis krebserregender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe) aufgenommen. Damit ist auch keine Substitutionspflicht gegeben. Der Beschluss wird in geeigneter Weise in die Gefahrstoffverordnung übernommen, so dass erforderliche Regelungen zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern getroffen werden.

Die Einstufung von kristalliner Kieselsäure ist für den Arbeitsschutz relevant und soll keine Auswirkungen auf andere Rechtskreise, z. B. im Bereich des Umweltschutzes, haben.

Für den Umgang mit Kieselgur gelten die derzeitigen Vorgaben gemäss Gefahrstoffverordnung und den Berufsgenossenschaften. In der aktuellen Gefahrstoffliste 1999 des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften /4/ sind folgende MAK-Werte festgelegt:

  • Kieselgur, ungebrannt: 4 mg/m3 Einatembarer Staubanteil (früher Gesamtstaub)
  • Kieselgur, gebrannt: 0,3 mg/m3 Alveolengängiger Staubanteil (früher Feinstaub)
  • Quarz / Tridymit: 0,15 mg/m3 Alveolengängiger Staubanteil (früher Feinstaub)
  • Cristobalit: 0,15 mg/m3 Alveolengängiger Staubanteil (früher Feinstaub)

Hinweise zum richtigen Umgang mit Kieselgur sind in den gültigen Sicherheitsdatenblättern der Kieselgur-Lieferanten und in den Arbeitssicherheits-Informationen der Berufsgenossenschaften /5/6/7 angegeben.

4. Kieselgur als Bestandteil von Tiefenfilterschichten

Wegen ihrer hervorragenden Filtrationseigenschaften sind Kieselguren anteiliger Bestandteil der meisten Tiefenfilterschichten. In diesen sind sie fest in der Matrix eingebunden. Bei bestimmungsgemässen Gebrauch ist eine Überschreitung der derzeit gültigen Staubgrenzwerte nicht zu erwarten. Eine geringe Staubentwicklung kann - wenn überhaupt - nur beim Einlegen der trockenen Tiefenfilterschichten entstehen. Während der Filtration und beim Auslegen der nassen Tiefenfilterschichten ist eine Staubentwicklung auszuschliessen.

5. Kieselgur in der Anschwemmfiltration

Kieselguren sind seit Jahrzehnten bewährte Filterhilfsmittel für die Anschwemmfiltration. Auch zukünftig werden sie aufgrund ihrer speziellen Morphologie und Filtrationseigenschaften ein wichtiger Bestandteil der Filtration sein. In Folge der Einstufung von kristallinem Siliciumdioxid durch den AGS erlangt die Beachtung der gültigen Sicherheits-Vorschläge /5/6/7 besonderes Gewicht. Im Vordergrund steht dabei die Staubbildung zu vermeiden bzw. zu minimieren, und wo erforderlich, persönliche Schutzmaßnahmen (Staubschutzmaske, Filterklasse P2) zu treffen. Arbeitsplatzbezogen sind Betriebsanweisungen gemäß § 20 GefahrstoffVO zu erstellen. Zur Risikominimierung empfehlen die Mitglieder der EFT Filterhilfsmittel mit möglichst geringen kristallinen Anteilen zu verwenden.

Im suspendierten Zustand geht von der Kieselgur keine uns bekannte Gefahr aus.

Stand: Juni 2002

Literatur

/1/ IARC Monographs Volume 68 (1997, IARCpress CH - Geneve, ISBN 92-832-1268-1)
/2/ MAK- und BAT-Werte-Liste 1999 der Deutschen Forschungsgemeinschaft Wiley-VCH, ISBN 3-527-27589-4
/3/ Nachtrag zur MAK - Begründung für Quarzstaub der Deutschen Forschungsgemeinschaft, MAK 29. Lieferung 1999
/4/ BIA-Report Gefahrstoffliste 1999, ISBN 3-88383-526-9
/5/ ASI Arbeits-Sicherheits-Informationen: 8.02/94 Kieselgur der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten, Dynamostr. 7-11, D-68165 Mannheim / Nr. 0794-KE-10.13199
/6/ BIA-Report 7/97 „Quarz am Arbeitsplatz“ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), ISBN 3-88383-451-3
/7/ BGA 217 "Umgang mit mineralischem Staub" des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVGB), 1/2002